Abgeschlossene Beratungsthemen

Abgeschlossenen Beratungsthemen 2012:

Schachtanlage Asse II

Die ESK hat sich in ihrer 24. Sitzung am 01./02.02.2012 gemeinsam mit der Ad-hoc-Arbeitsgruppe ASSE der ESK und der SSK mit folgenden Fragestellungen des BMU befasst:

1. Welche Beschleunigungsmöglichkeiten für die Realisierung der Rückholung sind ohne Abstriche an der Sicherheit umsetzbar?

2. Kann die Planung bzw. Durchführung der Notfall- und Vorsorgemaßnahmen beschleunigt und optimiert werden?

Als Ergebnis der Beratungen wurde die ESK-Stellungnahme vom 02.02.2012 verabschiedet.


Abgeschlossene Beratungsthemen 2011:

Rückholung/Rückholbarkeit

Der Ausschuss hat sich in 2010 und 2011 anhand von internationalen Beispielen über die unterschiedlichen Zeitpläne für die Einlagerung radioaktiver Abfälle und den Verschluss der Endlager, über die unterschiedlichen konzeptionellen Vorkehrungen zur Erleichterung einer Rückholung der Abfälle, die dabei zu betrachtenden Zeiträume und die sicherheitstechnischen Implikationen dieser Vorkehrungen informiert.

Nach umfangreichen Beratungen hat der EL-Ausschuss in seiner 19. Sitzung am 24.08.2011 ein Diskussionspapier „Rückholung/Rückholbarkeit hochradioaktiver Abfälle aus einem Endlager“ und "Thesen für eine öffentliche Diskussion zur Rückholung" verabschiedet.

Der Ausschuss hat sich satzungskonform auf eigene Initiative mit der Thematik befasst.


Abgeschlossene Beratungsthemen 2010:

Beratungen zur Genehmigung des Umgangs mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 StrlSchV für die Schachtanlage Asse II

2010 hat der Ausschuss gemäß Beratungsauftrag über die zu betrachtenden Störfälle und die Notfall- und Vorsorgemaßnahmen beraten. Der Ausschuss hatte dazu eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Beratungsunterlage zu den o.g. Fragestellungen auf der 11. Sitzung des EL-Ausschusses am 02.06.2010 abschließend beraten und nach anschließender Abstimmung mit der ESK im Umlaufverfahren der SSK als Beitrag für die gemeinsame Stellungnahme zur Verfügung gestellt wurde. Diese Stellungnahme wurde am 02.07.2010 verabschiedet.


Abgeschlossene Beratungsthemen 2009:

BMU-Entwurf „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“

Das BMU hatte die ESK bzw. den ESK-Ausschuss EL im September 2008 beauftragt, über den o. g. Entwurf vom 29.07.2008 zu beraten und eine Stellungnahme zu erarbeiten. Die Fragestellungen des Beratungsauftrags finden Sie hier. Die ESK, der Ausschuss EL, Vertreter der SSK sowie hinzugezogene Sachverständige haben zunächst in einer zweitägigen Klausurtagung über den BMU-Entwurf beraten und erste Anmerkungen, Kommentare und Einschätzungen ausgetauscht. Auf dieser Grundlage wurde im ESK-Ausschuss EL ein Stellungnahme-Entwurf erarbeitet. Mitglieder der ESK und des Ausschusses EL haben ebenfalls an dem Endlagersymposium des BMU teilgenommen, in dem u. a. der o. g. BMU-Entwurf vorgestellt und diskutiert wurde. Die ESK verabschiedete ihre Stellungnahme zum o. g. BMU-Entwurf in ihrer 5. Sitzung am 29.01.2009.

Nach der Verabschiedung dieser ESK-Stellungnahme hat das BMU eine Überarbeitung der Sicherheitsanforderungen für die Endlagerung begonnen, die zu den „Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle; Entwurf des Bundesumweltministeriums - Revision 1“ vom 18. März 2009 führte.

Im Februar 2009 waren auf Bitten des BMU auch drei Personen aus dem Bereich der ESK im Hinblick auf die Erarbeitung der „Revision 1“ beratend tätig. Bei dieser Erarbeitung wurden viele der von der ESK für notwendig gehaltenen Änderungen berücksichtigt. Gleichwohl wurde klargestellt, dass die Beratung durch diese drei Personen keine formelle Zustimmung der ESK zur Revision 1 bedeutet.

Im Rahmen der 6. Sitzung der ESK am 26.03.2009 wurde auch über die Revision 1 der Sicherheitsanforderungen diskutiert; seitens BMU war nicht beabsichtigt, dazu eine formelle Stellungnahme durch die ESK erarbeiten zu lassen. Die ESK stellte daher - ohne vertiefende inhaltliche Diskussion - fest, dass die Revision 1 eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung der Sicherheitsanforderungen bedeutet, dass die ESK in einigen Bereichen aber nach wie vor anderer Auffassung ist. Dies gilt insbesondere für das weiterhin vom BMU präferierte Risikokonzept und das Anforderungsprofil an die Behälter. Die ESK verweist insofern auf ihre Stellungnahme vom 29.01.2009.


Abgeschlossene Beratungsthemen 2008:

Schachtanlage Asse II
- Plausibilitätsprüfungen der Angaben des Betreibers
- Empfehlungen für Untersuchungen

Angesichts aktueller Ereignisse in der Schachtanlage Asse II (u. a. kontaminierter Lösungszutritte) hatte das BMU die ESK und die SSK im Juli 2008 um möglichst zeitnahe, unterstützende Beratung gebeten und sie beauftragt, eine gemeinsame Stellungnahme zur Sicherheit der Schachtanlage Asse II zu erarbeiten. Die Fragestellungen des Beratungsauftrags finden Sie hier. ESK und SSK richteten eine gemeinsame Ad-hoc-Arbeitsgruppe ein, die sich zunächst im Rahmen einer Befahrung der Schachtanlage Asse II und im Gespräch mit Asse-Mitarbeitern vor Ort informierte.

Zur Beantwortung der ersten Frage des BMU-Beratungsauftrags richtete die Ad-hoc-Arbeitsgruppe drei Unterarbeitsgruppen ein, die über einzelne Fragestellungen berieten und Textbeiträge für eine Stellungnahme erarbeiteten. Die Textbeiträge wurden zunächst in der Ad-hoc-Arbeitsgruppe und später in ESK und SSK beraten, abgestimmt und als Stellungnahme verabschiedet.

Zur Beantwortung der zweiten Frage des BMU-Beratungsauftrags stellte die Ad-hoc-Arbeitsgruppe parallel zur Bearbeitung der ersten Frage des Beratungsauftrags die Grundlagen für die Beantwortung der zweiten Frage zusammen und erarbeitete einen Stellungnahme-Entwurf. Der Entwurf wurde in ESK und SSK beraten, abgestimmt und als Stellungnahme verabschiedet.


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