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Beratungsauftrag vom 23.03.2011 für die ESK zur 2. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (2. SAG) für das Kernkraftwerk Obrigheim Im Zusammenhang mit der beantragten 2. SAG hat das BMU die ESK gebeten, es hinsichtlich einiger Fragestellungen aus sicherheitstechnischer Sicht zu beraten und eine Stellungnahme zu erarbeiten. Die Stellungnahme [180 KB] wurde am 09.06.2011 von der ESK verabschiedet. |
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Beratungsauftrag vom 13.05.2011 zu entsorgungstechnischen Anforderungen an bestrahlte Brennelemente Im Hinblick auf mögliche dauerhafte Betriebseinstellungen von Kernkraftwerken bat das BMU um kurzfristige Erarbeitung einer ESK-Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen: · Welche Anforderungen sind aus entsorgungstechnischen Gründen an die Mindestabbrände von Brennelementen zu stellen? · Welcher Plutoniumvektor sollte bei den bestrahlten Uran- und MOX-Brennelementen unter Sicherheits- und auch unter Sicherungsanforderungen angestrebt werden? Entsprechend den Verträgen zwischen den Energieversorgungsunternehmen und den Wiederaufarbeitungsunternehmen im europäischen Ausland muss das bei der Wiederaufarbeitung gewonnene Plutonium in Form von Mischoxid (MOX)-Brennelementen in den Kernkraftwerken in Deutschland eingesetzt werden. Für diesen Einsatz ist ein gewisses Zeitfenster erforderlich, um die vollständige Verwertung des bei der Wiederaufarbeitung angefallenen Plutoniums bis zum Ende der Kernenergieumsetzung in Deutschland zu gewährleisten. Zu diesem Beratungsauftrag liegt die ESK-Stellungnahme [82 KB] vom 27.05.2011 vor. |
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Beratungsaufträge vom 28.06.2011 und 17.07.2011 zur Sicherheitsüberprüfung von Einrichtungen zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder und anderer Arten radioaktiver Abfälle Als Konsequenz aus den Vorkommnissen in Japan, Fukushima, ist es erforderlich, auch die Sicherheitsanforderungen und die Vorgaben für die Sicherheitsanalysen der Einrichtungen für die Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle in Deutschland zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Aus Sicht des BMU ist eine Neubewertung von zu unterstellenden Sicherheitsszenarien notwendig, die über die Leistungsreaktoren hinaus auch alle anderen kerntechnischen Einrichtungen erfassen soll. Daher hat das BMU die ESK gebeten, für in Betrieb oder in Errichtung befindliche Einrichtungen zur Behandlung, Zwischen- und Endlagerung bestrahlter Brennelemente, Wärme entwickelnder und anderer Arten radioaktiver Abfälle sowie für die Anlagen zur Urananreicherung in Gronau und die Brennelementherstellung in Lingen jeweils entsprechende Prüfkonzepte zu entwickeln. Für zukünftige Einrichtungen hat das BMU darum gebeten, die zu Grunde liegenden Sicherheitsanforderungen zu prüfen. Die Ergebnisse der bisherigen Beratungen in der Reaktor-Sicherheitskommission und der Überprüfungen der Leistungsreaktoren durch die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden und ihre Sachverständigen sollen dabei berücksichtigt werden. Zur Bearbeitung dieses Beratungsauftrags und zur Vorbereitung einer ESK-Empfehlung hat die ESK eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Beratungen dauern an. |
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Beratungsauftrag vom 25.07.2011 zum Forschungsbedarf für die Erkundung Gorleben und eine weitere Standortsuche Im Hinblick auf die Weitererkundung des Salzstockes Gorleben und die Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien hat das BMU die ESK um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten: · Sind aus heutiger Sicht ergänzende Forschungsarbeiten für das Erkundungs- und Untersuchungsprogramm Gorleben erforderlich? Wenn ja, welche? · Sind aus heutiger Sicht ergänzende Forschungsarbeiten für die vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben erforderlich? Wenn ja, welche? · Welche Forschungsvorhaben müssen aus heutiger Sicht initiiert werden, damit zukünftig alternative Wirtsgesteine effizient identifiziert und im Hinblick auf ihre Eignung als Endlagermedium erkundet, bewertet und verglichen werden können? Die Beratungen in der ESK sind noch nicht abgeschlossen. |
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Beratungsauftrag vom 08.08.2011 zur Rückholung von radioaktiven Abfällen aus der Schachtanlage Asse II Am 27.07.2011 hat die GNS/WTI eine Studie „Standortunabhängiges Konzept für die Nachqualifizierung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ vorgelegt. Das BMU bittet die ESK mit diesem Beratungsauftrag, auf Grundlage ihrer Stellungnahme vom 07.04.2010 sowie ggf. weiterer Erkenntnisse über die Zusammensetzung und den Zustand der radioaktiven Abfälle in der Schachtanlage Asse II um eine Bewertung der o. g. GNS/WTI-Studie, insbesondere auch im Hinblick auf die aufgeworfenen Fragen aus dem Beratungsauftrag vom 25.11.2009. Die Beratungen werden in 2012 aufgenommen. |
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Beratungsauftrag vom 24.11.2011 zur Überarbeitung und Fortschreibung der RSK-Stellungnahme „Sicherheitstechnische Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern“ aus dem Jahre 2001 Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Empfehlungen für „Leitlinien zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle (PSÜ-ZL)“ am 04.11.2010 wurde eine Überarbeitung und Anpassung der RSK-Stellungnahme „Sicherheitstechnische Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern“ aus dem Jahr 2001 sowie der RSK-Empfehlung „Sicherheitsanforderungen an die Langzeitzwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall“ aus dem Jahr 2003 an den Stand von Wissenschaft und Technik angekündigt und zusätzlich eine Fortschreibung angedacht. Das BMU begrüßt diese Entscheidung der ESK ausdrücklich. Im Hinblick auf die Zeitplanung der ESK-Beratungen bittet das BMU um Berücksichtigung der im Vorfeld zu den PSÜ-ZL-Beratungen vorgestellten Arbeiten der Western European Nuclear Regulators`Association (WENRA) und der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes bis Ende 2012. Über die Fortsetzung der Beratungen des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission zur Entsorgung radioaktiver Abfälle und bestrahlter Brennelemente wird das BMU in diesem Zusammenhang ebenfalls regelmäßig unterrichten. Die diesbezüglichen Beratungen finden im ESK-Ausschuß AZ statt. |
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Beratungsauftrag vom 16.12.2011 zum Langzeitsicherheitsnachweis für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) Unter Zugrundelegung der SSK-Empfehlung „Radiologische Anforderungen an die Langzeitsicherheit des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM)“ vom 02./03.12.2010 und des vom BfS geführten Langzeitsicherheitsnachweises bittet das BMU um Beantwortung der Frage, ob der Langzeitsicherheitsnachweis methodisch dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Insbesondere wird um Stellungnahme zu folgenden Punkten gebeten: · Gibt es weitere Anforderungen, die im Langzeitsicherheitsnachweis neben den radiologischen Anforderungen in der genannten SSK-Empfehlung zu beachten sind, und wurden diese Anforderungen beachtet? · Kann aufgrund des vom BfS geführten Langzeitsicherheitsnachweises – soweit weitergehende Anforderungen bestehen – die Erfüllung dieser Anforderungen hinreichend geprüft werden? · Sind die Modelle für den Langzeitsicherheitsnachweis begründet und erscheinen sie im Hinblick auf das Ziel adäquat? · Werden die Unsicherheiten im Langzeitsicherheitsnachweis angemessen berücksichtigt und im Ergebnis entsprechend gewürdigt? Die Beratungen finden im ESK-Ausschuss ENDLAGERUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE (EL) statt. Der Ausschuss hat zur Erarbeitung des Stellungnahme-Entwurfs eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe eingerichtet. |