Beratungsauftrag vom 25.11.2009: Rückbau der HAWC-Anlagen der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe – Behandlung der resultierenden radioaktiven Abfälle

Stellungnahme zur Behandlung und endlagergerechten Konditionierung der radioaktiven Abfälle aus den HAWC-Anlagen, insbesondere aus dem Tank 81 B 21

Das BMU hat die Entsorgungskommission mit Schreiben vom 25.11.2009 um Stellungnahme insbesondere zu folgenden Fragen gebeten:

1. Entsprechen die zum Rückbau des Lagerbehälters 81 B 21 vorgesehenen Maßnahmen dem Stand von Wissenschaft und Technik? Sind insbesondere die Menge und chemische Zusammensetzung der radioaktiven Rückstände ausreichend bestimmt, um daraus eine Entsorgungskonzeption abzuleiten?

2. Entsprechen die Planungen zur Behandlung der HAWC-Feststoffe aus dem Rückbau des Lagerbehälters 81 B 21 in der WAK und der HDB zur Herstellung von Abfallgebinden zur Zwischen- und Endlagerung dem Stand von Wissenschaft und Technik?

3. Können die radioaktiven Abfälle in das Endlager Konrad eingelagert werden und welche Voraussetzungen sind ggf. dafür zu schaffen?

Aufgrund des Projektablaufs wurden die Beratungen zwischenzeitlich unterbrochen. Sie werden wieder aufgenommen, wenn durch Messungen/Untersuchungen weitere erforderliche Informationen zur Verfügung stehen.
Beratungsauftrag vom 25.11.2009: Periodische Sicherheitsüberprüfungen der Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Stoffe

Empfehlung für den Inhalt und die Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle.

Im Hinblick auf den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik, aufgrund der Ergebnisse im Rahmen der WENRA-WGWD (Western European Nuclear Regulators` Association – Working Group on Waste and Decommissioning) und der bisherigen Überprüfungskonferenzen des gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle, hat das BMU mit Schreiben vom 25.11.2009 die Entsorgungskommission um eine Empfehlung im Hinblick auf Inhalt, Umfang und Zeitraum für die periodische Wiederholung einer solchen Sicherheitsüberprüfung für die trockene Zwischenlagerung für bestrahlte Brennelemente und hochradioaktive verglaste Abfälle gebeten. Dabei sind die bereits im Rahmen der Genehmigungen zur Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen und in den Betriebshandbüchern festgelegten wiederkehrenden Prüfungen sowie den bereits laufenden Erfahrungsrückfluss im Rahmen der Koordinierungsstelle für Informationen zur Behälterabfertigung (KOBAF) und die Arbeiten im Rahmen des Vorhabens „Sicherheitstechnische Aspekte der längerfristigen Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und verglasten hochradioaktiven Abfällen“ zu berücksichtigen.

Zu diesem Beratungauftrag liegt die ESK-Empfehlung [34 KB] vom 04.11.2010 vor.
Beratungsauftrag vom 25.11.2009: Beurteilung der Möglichkeit einer Rückholung der LAW-Abfälle aus der Schachtanlage Asse II

Stellungnahme zur unter- und übertägigen Behandlung von rückgeholten radioaktiven Abfällen

Die DMT GmbH und Co. KG und die TÜV Nord Systec GmbH und Co. KG haben am 25. Oktober 2009 im Rahmen der Untersuchungen zum weiteren Vorgehen beim Endlager Asse einen Optionsbericht „Beurteilung der Möglichkeit einer Rückholung der LAW-Abfälle aus der Schachtanlage Asse“ vorgelegt.

Im Hinblick auf eine mögliche Entscheidung zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse hat das BMU die ESK mit Schreiben vom 25.11.2009 unter Bezugnahme auf den o. g. Bericht vorsorglich um eine Stellungnahme zur unter- und übertägigen Behandlung der möglicherweise rückzuholenden Abfälle gebeten. Insbesondere ist auf folgende Themen einzugehen:

1. In welcher Form würden die rückgeholten Abfälle anfallen? Wären die Abfallgebinde noch (weitgehend) intakt oder (erheblich) beschädigt? Welche Maßnahmen wären für eine sichere Überführung der Abfälle innerhalb des Endlagers und nach Übertage zu treffen oder könnten die radioaktiven Abfälle ohne weitere Behandlung nach Übertage überführt werden können? Berücksichtigt der o. g. Bericht in ausreichender Weise die zu ergreifenden Maßnahmen oder bestehen offene Fragen?

2. Welche Maßnahmen würden für die Konditionierung der rückgeholten radioaktiven Abfälle zu ergreifen sein, um ein Zwischenlager- und transportfähiges Abfallgebinde herzustellen und könnten diese Gebinde in das Endlager Konrad eingelagert werden? Könnte ein erheblicher Anteil an Salzen aus der Rückholung einer zukünftigen Endlagerung im Endlager Konrad entgegenstehen? Berücksichtigt der o. g. Bericht in ausreichender Weise die zu ergreifenden Maßnahmen oder bestehen offene Fragen?

3. Sind die im o. g. Bericht dargestellten Zeiträume für die Errichtung und den Betrieb von notwendigen Einrichtungen zutreffend oder müsste mit erheblich längeren Zeiträumen für die einzelnen Schritte gerechnet werden?

4. Sind mögliche Störfälle im Laufe des Rückholungsbetriebs ausreichend berücksichtigt oder bestehen hier offene Fragen?

5. Sind bei einer Rückholung der radioaktiven Abfälle auftretenden Strahlenbelastungen des Personals und der betroffenen Bevölkerung und daraus abzuleitende Maßnahmen im o. g. Bericht in ausreichender Weise berücksichtigt oder bestehen offene Fragen?

Zu diesen Fragen liegt eine ESK-Stellungnahme [124 KB] vom 07.04.2010 vor.
Beratungsauftrag vom 31.07.2009 für die Entsorgungskommission und die Strahlenschutzkommission (betr. Genehmigung nach §7 StrSchV zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Schachtanlage Asse II)

Das BMU hat um Beratung und Begutachtung des Entwurfs der Genehmigung nach § 7 StrlSchV zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in der Schachtanlage Asse gebeten, insbesondere sind die Fragen

• des radiologischen Arbeitsschutzes,
• der Emissions- und Immissionsüberwachung und
• des Schutzes der Bevölkerung und der Umwelt im Normalbetrieb und bei Störfällen

in die Begutachtung mit einzubeziehen. Folgende Punkte sind von besonderer Bedeutung:

1. Sind die betrachteten Störfälle vollständig?
2. Ist die Ableitung der Notfall- und Vorsorgemaßnahmen nachvollziehbar?
3. Sind die berechneten Konsequenzen für das auslegungsüberschreitende Ereignis eines nicht beherrschbaren Lösungszutrittes nachvollziehbar?

Zu diesem Beratungsauftrag liegt eine gemeinsame Stellungnahme der ESK und der SSK [120 KB] vom 02.07.2010 vor.